Steuerstrafrecht - Abgabe einer Selbstanzeige

Das Steuerrecht bietet reuigen Straftätern die fast einmalige Chance, rückwirkend straffrei auszugehen, dies trotz Vollendung und gar Beendigung der Tat.

Eine Selbstanzeige von „reumütigen Steuersündern“ muss gut vorbereitet werden. Die Straffreiheit tritt nur ein, wenn eine Vielzahl von Formalien berücksichtigt wird. Hierbei helfen wir Ihnen.